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BGH, 05.11.1975 - 3 StR 403/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Betrug durch Erschwindeln von Personalausweis, Führerschein sowie Lohnbescheinigungen - Vermögenswert für den rechtmäßigen Besitzer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 11, 239
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60
Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und …
Auszug aus BGH, 05.11.1975 - 3 StR 403/75
Die Aufhebung der Gesamtstrafe hat auch den Wegfall des gegen den Angeklagten S. verhängten Berufsverbots zur Folge (vgl. BGHSt 14, 381), so daß darüber neu zu entscheiden sein wird. - BGH, 14.10.1971 - 4 StR 397/71
Absicht des Erhalts eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch den Besitz eines …
Auszug aus BGH, 05.11.1975 - 3 StR 403/75
Diese Gegenstände haben - von möglichen besonderen Fallgestaltungen, die hier nicht vorliegen, abgesehen - für den rechtmäßigen Besitzer keinen Vermögenswert (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1971 - 4 StR 397/71 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1972, 17).
- BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77
entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert
An der Voraussetzung, daß der Wille des Täters auch auf Änderung des Bestandes seines Vermögens gerichtet sein muß, fehlt es in Fällen, in denen er eine fremde Sache - mit oder ohne meßbaren Substanzwert (…vgl. BGH GA 1969, 306; BGH, Beschl. vom 5. November 1975 - 3 StR 403/75 - RGSt 11, 239, 240; 51, 97, 98;… LK 9. Aufl. Rdn. 10 vor § 242) - nur wegnimmt, um sie "zu zerstören", "zu vernichten", "preiszugeben", "wegzuwerfen", "beiseitezuschaffen" oder "zu beschädigen" (BGHSt 4, 236, 239;… BGH GA 1954, 60; 1961, 172; 1969, 306, 307; BGH bei Dallinger MDR 1966, 727 und MDR 1975, 22; BGH NJW 1970, 1753, 1754; BGH…, Urt. vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 743/76 - RGSt 11, 239, 240; 35, 355, 357; 61, 228, 232/233; 64, 250; 67, 334, 335; RGRspr 4, 537, 539).Wenn die neue Hauptverhandlung ergibt, daß der Angeklagte mit Zueignungsabsicht handelte, scheitert seine Verurteilung wegen versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Falle nicht daran, daß die Strafakten, die er entwenden wollte, keinen meßbaren objektiven Substanzwert haben (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 17; BGH, Beschl. vom 5. November 1975 - 3 StR 403/75).